Berufskraftfahrer

Seit dem 10. September 2009 muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber (LKW), der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen.

Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden.

Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation

Voraussetzungen

  • Wohnsitz oder Arbeitserlaubnis im Inland
  • Mindestalter 18 / 21 Jahre
  • ärztliche & augenärztliche Bescheinigung
  • Fahrerlaubnis ist nicht vorausgesetzt

Fahrstunden

10 Praxisstunden

Theorie

130 Stunden

Berufskraftfahrer

Inhalt

  • Technische Ausstattung und Fahrphysik
  • Optimale Nutzung der kinematischen Kette
  • Sozialvorschriften
  • Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
  • Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
  • Gesundheitsschäden vorbeugen
  • Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
  • Verhalten in Notfällen

Dauer

130 Stunden theoretischer Unterricht 10 Praxisstunden Prüfung 90 minütige Prüfung vor der zuständigen IHK

Abschluss

  • Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte
  • Zertifikat Grundqualifikation (IHK)
  • Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein