Berufskraftfahrer
Seit dem 10. September 2009 muss jeder Fahrerlaubnis-Neubewerber (LKW), der gewerblich fahren möchte, eine „Grundqualifikation“ nachweisen.
Durch das BKrFQG sollen die Verkehrssicherheit gesteigert und die wirtschaftliche Fahrweise der Berufskraftfahrer verbessert werden.
Informationen zur beschleunigten Grundqualifikation
Voraussetzungen
- Wohnsitz oder Arbeitserlaubnis im Inland
- Mindestalter 18 / 21 Jahre
- ärztliche & augenärztliche Bescheinigung
- Fahrerlaubnis ist nicht vorausgesetzt
Fahrstunden
10 Praxisstunden
Theorie
130 Stunden
Berufskraftfahrer
Inhalt
- Technische Ausstattung und Fahrphysik
- Optimale Nutzung der kinematischen Kette
- Sozialvorschriften
- Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle
- Kriminalität und Schleusung illegaler Einwanderer
- Gesundheitsschäden vorbeugen
- Sensibilisierung für die Bedeutung einer guten körperlichen und geistigen Verfassung
- Verhalten in Notfällen
Dauer
130 Stunden theoretischer Unterricht 10 Praxisstunden Prüfung 90 minütige Prüfung vor der zuständigen IHK
Abschluss
- Teilnahmebescheinigung der Ausbildungsstätte
- Zertifikat Grundqualifikation (IHK)
- Eintrag der Schlüsselzahl 95 in den Kartenführerschein
Verkehrsschule Krumnow
Fahrschule | Robert Krumnow,
Hohe Kiefer 136, 14532 Kleinmachnow