PKW-Ausbildung Klasse B

Die Fahrerlaubnis der Klasse B umfasst Kraftfahrzeuge, deren Gesamtmasse nicht mehr als 3500 kg beträgt, die für maximal neun Personen gebaut worden sind und deren Anhänger ein Gewicht von 750 kg nicht übersteigt.

Mit dem BFührerschein einher, geht die Berechtigung, auch Fahrzeuge der Klassen AM und L zu fahren.

PKW-Führerschein - Klasse B

Allgemeine Informationen

Alter:

  • Ab 18 Jahre (kann mit 17 1/2 beantragt werden)
  • ab 17 Jahre (begleitetes Fahren)

Anhänger:

  • bis 750 kg
  • mit Anhängern über 750 kg ist die Kombination auf 3.500 kg begrenzt

Vorbesitz:

  • Kein Führerschein vorrausgesetzt

Beinhaltet:

  • Klasse AM (Kleinkrafträder)
  • Klasse L (Zugmaschinen für Land- oder Forstwirtschaft)

Ausbildung

Theorie:

  • 12 Doppelstunden á 90 Minuten Grundstoff
  • 2 Doppelstunden á 90 Minuten Zusatzstoff

Praxis:

  • Grundausbildung nach Inhalten der FahrschAusbO
  • 5 Fahrstunden á 45 Minuten Überland
  • 4 Fahrstunden á 45 Minuten Autobahn
  • 3 Fahrstunden á 45 Minuten Dämmerung / Dunkelheit

Prüfung

Theorie:

  • 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters
  • 30 Fragen – bis 10 Fehlerpunkte (außer 2 x 5) Prüfung bestanden

Praxis:

  • 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters
  • 55 Minuten
  • Führerschein / Fahrberechtigung – BF17 wird erst ab dem Erreichen des Mindestalters ausgegeben

Wissenswertes​

Die neue Schlüsselzahl 197 bedeutet, dass die Prüfung auf einem Kraftfahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt wurde und eine praktische Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen der Klasse B mit Schaltgetriebe absolviert wurde (§ 17a FeV).

Benötigt werden hierfür  5 Fahrstunden á 90 Minuten, sowie eine 15 minütige Testfahrt.

Im Falle einer Ausbildung für die Klasse B Automatik gelten die gleichen Richtlinien. Der einzige Unterschied besteht in der Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe (Schlüsselzahl 78, Spalte 12 im Führerschein).